Ticketzweitmarkt: Forderungen und Fakes
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD eine „stärkere Regulierung“ des Ticketzweitmarkts für Sport- und Kulturveranstaltungen (in dieser Reihenfolge stehts im Koalitionsvertrag, Kultur wie immer an zweiter Stelle…) vereinbart, „um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen.“
Große Worte. Passiert ist seitdem – nichts…
So haben in den letzten drei Monaten eine Vielzahl von Musiker:innen (von Ärzten und Toten Hosen über Nina Chuba und Ikkimel bis hin zu Apsilon und Feine Sahne Fischfilet) sowie alle relevanten Verbände der Konzertbranche (u.a. PRO MUSIK, LiveMusikKommission, BDKV, Jazzunion und Deutscher Musikrat) in einem offenen Brief detaillierte Forderungen zur Regulierung des Ticketzweitmarkts aufgestellt und in zahlreichen öffentlichen Einlassungen erneuert. Man muss die Politiker:innen eben zum Jagen tragen…
Und so hat Bundesjustizministerin Hubig (SPD) jetzt endlich angekündigt, „nach der Sommerpause“ einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Man wird sehen, wie weit dieser Gesetzentwurf gehen wird…
Klar ist: Der Ticketzweitmarkt ist ein verdammtes Übel, und es wird höchste Zeit, dass derartigem Wucher und Betrug endlich auch hierzulande ein Riegel vorgeschoben wird, wie es in anderen Ländern (Frankreich, Großbritannien, USA, Italien, Belgien usw.) längst auf unterschiedliche Weise Gesetz ist. Viagogo, StubHub etc. sind eine Pest.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass der Ticketzweitmarkt vor allem ein Problem der Großkonzerte ist. Auf Clubebene besteht dieses Problem kaum. Und natürlich könnten die Veranstalter von Großkonzerten einen Teil des Problems dadurch beheben, dass sie komplett digital arbeiten: Es gibt nur ein digitales Ticket, das bei Erwerb personalisiert werden muss; beim Einlass sind Ticket und stichprobenartig auch Ausweis vorzuzeigen.
Ein privater Weiterkauf kann über die firmeneigenen Webseiten umgesetzt werden, damit Fans, die krank werden oder anderweitig verhindert sind, nicht auf ihren Tickets sitzen bleiben.
Wichtig dabei ist natürlich eine Variante des US-amerikanischen „BOTS-Acts“: Der „Better Online Ticket Sales-Act“ verbietet u.a. den Einsatz automatisierter Kaufprogramme.
Außerdem: auch die Ticketing-Großkonzerne unterhalten eigene Weiterverkaufsplattformen. CTS Eventim-Boss Schulenbergh hat im Juli in einem FAZ-Interview bekannt, dass auf der konzerneigenen Weiterverkaufsplattform ein Aufschlag in Höhe von „maximal 200 Prozent“ erlaubt ist.
Im Vorschlag der Musiker:innen und Verbände ist eine Preisobergrenze von 25% beim gewerblichen Weiterverkauf vorgesehen – wie bitte?!? Da sollen Ticketinganbieter, die ohnedies bereits viel zu hohe Vorverkaufs- und eine Vielzahl von Extragebühren verlangen, zusätzlich zu ihren skandalösen Gebühren beim Erstverkauf nochmal Gebühren erheben dürfen, und dies bis zu völlig wirklichkeitsfremden 25%? Awcmon, das kann doch alles nicht wahr sein.
Warum sollen beim Weiterverkauf von Tickets überhaupt Gebühren erlaubt sein? Eine geringe Servicegebühr (sagen wir maximal 5%) sollte vollkommen ausreichen, es geht hier ja um einen Service für die Fans – verdient haben die Ticketingkonzerne ja bereits beim eigentlichen Ticketverkauf mehr als genug.
Der 25%-Vorschlag bedeutet, dass die Ticketkonzerne doppelt an den Tickets verdienen, während die Musiker:innen weiterhin bei diesem Zusatzgeschäft leer ausgehen und die Fans insgesamt mehr als 40 Prozent Gebühren blechen sollen (25% beim Weiterverkauf, vorher schon 10% VVK-Gebühr sowie Zusatzgebühren).
Wenn es tatsächlich um Fairness gegenüber den Fans, den sogenannten „Verbraucher:innen“, gehen soll, dann ist eine Weiterverkaufs-Gebühr von bis zu 25% nicht akzeptabel. Und es würde Justiz- und Verbraucherschutz-Ministerien gut zu Gesicht stehen, wenn sie auch die Vorverkaufsgebühren generell genauer unter die Lupe nehmen und überhöhte Gebühren verunmöglichen würden.










