19.09.2018

Urheberrecht: Wie denken seriöse deutschsprachige Zeitungen im Ausland darüber?

Nochmal zu der sogenannten EU-Urheberrechts-„Reform“:
Interessant ist, wie im deutschsprachigen Ausland, also jenseits der Einflußzone des Axel-Springer-Konzerns, von Holtzbrinck & Co. und ihrer einschlägigen Propaganda- und Lobby-Organisationen, über diese Reform debattiert wird.

Im österreichischen „Standard“ beispielsweise eine eindeutige Ablehnung:
„So wird das Internet zerschlagen. Die EU-Urheberrechtsreform fördert Zensur und bedroht innovative Start-ups. Es sei ein guter Tag für Kreative, wird von denen herausposaunt, die sich für das neue EU-Urheberrecht starkgemacht haben. Doch der Etappensieg traditioneller Medienkonzerne im Europaparlament bedeutet vor allem eines: das Ende des Internets, wie wir es kennen.
Entgegen aller Kritik, trotz Protestaktionen und fast einer Million Unterschriften von skeptischen Bürgern stimmte die konservative Mehrheit im Parlament für Uploadfilter und ein Leistungsschutzrecht. (...) Die katastrophale Folge ist das Ende für Memes, Zusammenschnitte von Sportveranstaltungen und kleinste Textausschnitte von Medien. (...) Eine Zensurmaschine also, die den wichtigsten Kommunikationskanal des 21.Jahrhunderts vorab prüft, soll nun verpflichtend werden.“

Aber was sind schon eine Million besorgter Bürger*innen gegen die Millionen Euros von Axel Springer, Bertelsmann und Holtzbrinck?

Und die aller linksradikalen Sympathien völlig unverdächtige konservative „Neue Zürcher Zeitung“ kommentierte:
Zombie-Gesetz für Zeitungsverlage.
Das deutsche Leistungsschutzrecht ist ein Rohrkrepierer – trotzdem droht in der EU ein ähnliches Gesetz (...)

Die deutschen Verleger argumentieren, sie würden viel in ihr Digitalgeschäft investieren. Doch es kann nicht die Aufgabe der Allgemeinheit sein, mit einer Verschärfung des Urheberschutzes dafür zu sorgen, dass die Verlage diese Investitionen amortisieren können. Die Politik muss vielmehr bedenken, dass ein restriktives Verlegerrecht den Nachrichtenfluss behindert. (...) Stimmt diese Diagnose, ist das Leistungsschutzrecht letztlich ein Instrument zur Umverteilung zu den Verlegern. Es ist deshalb schwer nachvollziehbar, dass es nun auf europäischer Ebene ein Pendant zum deutschen Leistungsschutzrecht geben soll.“