19.06.2016

Sudoku und Ausmalbücher sind deutsches Kulturgut!

Seit quasi ewigen Zeiten, nämlich seit 1968, als die Mehrwertsteuer hierzulande eingeführt wurde, hat die Politik Produkte der Grundversorgung mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgestattet, um „bestimmte Güter des lebensnotwenigen Bedarfs“ zu verbilligen. Daher unterliegen Lebensmittel oder Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs, aber eben auch Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen (von der Oper bis zum Rockkonzert) und Bücher, Schallplatten und CDs dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent (im Gegensatz zum mittlerweile auf 19 Prozent angestiegenen normalen Satz).

Allerdings: Ein Buch gilt nur dann als Kulturgut, als Gut des „lebensnotwendigen Bedarfs“, wenn es in herkömmlicher Weise erscheint, also in gedruckter Form vorliegt. Wenn die Werke Goethes, Shakespeares oder Brechts als E-Book herausgegeben werden, sind sie für den Gesetzgeber kein Kulturgut mehr und werden mit 19 Prozent Mehrwertsteuer bedacht.

Andrerseits ist dem Gesetzgeber alles, aber auch wirklich alles, was in gedruckter Form vorliegt, ein Kulturgut: Sudoku-Bände etwa. Oder die neuerdings so beliebten Ausmalbücher (ein Hobby für Erwachsene, wohlgemerkt). All dies wird im Land der Dichter und Denker mit 7 Prozent Mehrwertsteuer vom Staat als Kulturgut gefördert. Ein staatliches Sedierungs-Förderprogramm sozusagen.