06.04.2026

Der Neofeudalismus der staatlichen Kulturpreise vs. strukturelle, langfristige Kulturförderung

Unsereiner würde sich ja gerne mit vielen anderen Themen beschäftigen, aber man kommt gerade von der Kulturpolitik nicht los. 
„Windbeutel“ („FAZ“) Weimer sei Undank.
 
Jetzt also die Malaise rund um den Buchhandlungspreis. 
 
Da lässt der Kulturstaatsminister Buchhandlungen, die von einer unabhängigen und renommierten Jury einen staatlichen (und durchaus leider keinen stattlichen) Preis erhalten sollen, heimlich vom Verfassungsschutz überprüfen. Und über drei Buchhandlungen (darunter zwei, die sogar zu den fünf „besonders herausragenden Buchhandlungen“ gehörten) lagen „verfassungsschutzrelevante Informationen“ vor, weswegen sie vom Kulturstaatsminister kurzerhand ausgesondert und von der Liste der Jury gestrichen wurden.
 
Und dann belügt das BKM diese drei Buchhandlungen aus Berlin, Bremen und Göttingen in den Absageschreiben sogar noch, indem ihnen „leider“ mitgeteilt wird, „dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“.
 
Vom konkreten Inhalt der „verfassungsschutzrelevanten Informationen“ will Weimer nichts gewusst haben - was war da also los in den drei Buchläden? Wurden dort Bomben gebaut? Wurde zum Umsturz aufgerufen? Haben die Buchhändler:innen Werke von Marx, Lenin und Rosa Luxemburg verkauft? Den Song „Deutschland muss sterben, damit wir leben können“ mit seinem Refrain „Deutschland verrecke“ der Band Slime mitgesummt? Heimlich die „Internationale“ gepfiffen?
 
Wenn es nicht so irre und so trostlos wäre, könnte man drüber lachen.
Aber dahinter steckt halt leider System. 
Im Statement der kulturpolitischen Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Ottilie Klein, auf „X“ werden aus nicht näher bezeichneten, angeblichen „verfassungsschutzrelevanten Informationen“ kurzerhand „verfassungsfeindliche Institutionen“:

Laut Recherchen der „SZ“ wirbt „das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) bei Ministerien und auch Behörden des Bundes dafür, es Wolfram Weimer gleichzutun. Die Rede ist von einem flächendeckenden Vorgehen: Staatliche Stellen, heißt es, müssten sicherstellen, dass Fördergeld nicht an Extremisten fließt. Personen oder Gruppen, über die dem Verfassungsschutz relevante Erkenntnisse vorliegen, sollte kein Geld gewährt werden.“ 
 
Es soll demnach eine Art Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben: „Behörden müssten dann eigentlich bei jedem Antrag den Verfassungsschutz konsultieren, bevor sie Fördergeld an Bürgerinnen und Bürger herausgeben, in welcher Form auch immer.“
 
Auch Claudia Roth (Grüne), Weimers Amtsvorgängerin, soll sich laut „SZ“ in der Vorbereitung des Buchhandlungspreises einmal beim Verfassungsschutz abgesichert haben. Allerdings scheint die "SZ" in diesem Fall schlecht recherchiert zu haben. Claudia Roth stellte dazu jedenfalls laut "dpa" klar:

„Wenn Wolfram Weimer nun so tut, als hätte ich in meiner Amtszeit ähnlich gehandelt wie er jetzt beim Deutschen Buchhandlungspreis, ist das ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen – und der Versuch, sich reinzuwaschen, statt Verantwortung zu übernehmen“, teilte Roth mit. In einem Fall sei es damals um die nachträgliche Prüfung eines Fördervorgangs aus der Amtszeit ihrer Vorgängerin gegangen. Es habe der Verdacht im Raum gestanden, dass eine „bereits erschienene Publikation eines rechtsextremen Verlags gefördert worden sein könnte“, obwohl die Verlage ausdrücklich zugesichert hätten, keine verfassungsfeindlichen Inhalte zu produzieren. Deshalb sei im Nachhinein geprüft worden, ob gegen Förderbedingungen verstoßen worden sei und Fördermittel zurückgefordert werden könnten.
„Das hat mit dem jetzigen Vorgehen meines Nachfolgers nichts zu tun, der eine unabhängige Juryentscheidung beim Deutschen Buchhandlungspreis politisch übergangen hat“, teilte Roth mit. 

Jedenfalls: Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren gilt unter Verfassungsrechtlern als äußerst zweifelhaft. Aber die Bundesregierung setzt offensichtlich weiter darauf, ihre politischen Ziele systematisch mit den Mitteln des Geheimdiensts zu verfolgen.
In der großen Diskussion um den Buchhandelspreis geht allerdings ein Aspekt völlig unter, dem meiner Meinung nach eine große Bedeutung zukommt: Nämlich der neofeudale Charakter der Kulturauszeichnungen an sich.
 
Wir kennen das ja zu Genüge von den staatlichen Auszeichnungen in der Popkultur: Da gibt es den „Applaus-Award“ der Initiative Musik, mit dem der Kulturstaatsminister „herausragende Livemusikprogramme sowie das besondere Engagement von Clubbetreiber:innen und Veranstalter:innen“ würdigt. 
Im Jahr 2025 wurden 88 derartige Auszeichnungen mit einem Gesamtpreisgeld von rund 1,7 Mio. Euro vergeben. Dazu gibt es eine eigens organisierte und mit nicht geringen BKM-Mitteln finanzierte Veranstaltung, auf der sich der Staatsminister als großzügiger Förderer der Live-Kultur präsentieren kann.
 
Während die Clubs, Venues und Veranstalter:innen nach wie vor vergebens auf eine grundsätzliche strukturelle Förderung warten, ja, bisher nicht einmal als Kulturorte im Baurecht anerkannt wurden, sondern nur als Kulturorte zweiter Klasse.
 
Da gibt es eine Förderung für „ausgewählte Musikprojekte aus den Bereichen Pop, Jazz, Indie sowie weiteren Genres“ - in der jüngsten Förderrunde wurden 54 der 97 Projekte, also die Mehrheit der Musiker:innen, „ohne Partnerunternehmen“ unterstützt - diese Musikprojekte haben also nicht einmal eine Plattenfirma oder einen Tourneeveranstalter. Naiv zu glauben, das wären alles DIY-Projekte mit großer Zukunftsperspektive im Underground jenseits der Musikindustrie. Realistischer ist es wohl, dass die Initiative Musik hier mit Staatsknete die Hobbys von Musiker:innen finanziert - „Mit der Förderung will ich mein Debütalbum veröffentlichen und musikalisch wie visuell den nächsten Schritt gehen“, lässt man einen Musiker verlauten. Wie schön - „musikalisch und visuell den nächsten Schritt gehen“, und wir alle dürfen das finanzieren…
 
Den Strukturen der Popkultur wird kontinuierlich die Unterstützung verweigert, stattdessen bekommen paar Clubs Almosen. 
Die soziale Absicherung von Musiker:innen wird von der Politik ignoriert, stattdessen erhalten einige ausgewählte Musiker:innen (abgenickt vom Verfassungsschutz?) kleine Förderbeträge. 
 
Aber eine strukturelle Kulturförderung verlangt Knowhow (kann man von Herrn Weimer natürlich nicht erwarten), eine langfristige Perspektive und den unbedingten Willen, die Akteure der Kultur abzusichern - und das sind neben Institutionen wie Clubs, Venues, unabhängigen Veranstalter:innen, Buchhandlungen oder Galerien auch die etwa 2 Millionen Kulturarbeiter:innen hierzulande, die weitgehend ohne soziale Absicherung und zum Großteil als Selbständige prekär oder in Kleinstunternehmen arbeiten und die auf eine Art Kulturexistenzgeld vergebens hoffen.
 
Den Buchhandlungen wie den anderen Kulturorten würde ein gesetzlicher Kulturraumschutz helfen: Eine Absicherung der Orte als solcher. 
Alle Kulturorte, gleich ob Club, Venue, Kulturzentrum, Buchhandlung oder Galerie, müssen erhalten bleiben. Kündigungen seitens der Vermieter ohne wirkliche Begründung (z.B. Nichtzahlung der Miete) dürfen nicht erlaubt werden. Darüber hinaus muss es auch eine Art wirtschaftlichen Schutz für die Kulturorte geben (Vorschlag: Mieterhöhungen maximal in der Größenordnung der Inflationsrate).
Eines der größten Probleme der meisten Kulturorte sind die drastisch überhöhten Mieten, die Hand in Hand mit zeitlich begrenzten Mietverträgen eine langfristige Arbeit der Kulturorte verhindern. Es schwebt ein permanentes Damoklesschwert über den Kulturorten, zusätzlich erschwert durch die von staatlicher und kommunaler Politik vorangetriebene und unterstützte Gentrifizierung.
 
Die geringen Förderungen durch Preisgelder für Clubs, Venues, Buchhandlungen und andere Kulturorte sind keine Kulturförderung, sondern faktisch eine Immobilienförderung: Mit den paar tausend Euros können die Kulturorte - wenn überhaupt - gerade einmal die aktuellen Mietsteigerungen abfedern. Die staatlichen Preisgelder landen letztlich in den Kassen der Immobilienbesitzer (häufig sind das Immobilienkonzerne).
 
Klar, das alles würde Arbeit machen. Da kann man sich nicht alljährlich bei aufwendigen Preisverleihungen und Zeremonien als Kulturförderer feiern lassen, sondern da müsste man seinen Job machen. Stattdessen, seit Jahr und Tag und vom aktuellen Kulturstaatsminister noch verstärkt: strukturelle legislatorische Faulheit.
 
Statt wirklicher und wirksamer Kulturpolitik erleben wir barocke, neofeudale Preisverleihungen, die wenig Arbeit machen und den schönen Nebeneffekt haben, dass das Staatsministerium samt Minister und Kulturfunktionär:innen öffentlichkeitswirksame Auftritte absolvieren können. 
 
Solange sich die Kulturpolitik in neofeudalen Preisverleihungen erschöpft, dürfen wir uns nicht wundern, dass diese misslungene Kulturförderung von einschlägigen Kultursparminister:innen und von überforderten Amtsträgern mit einer reaktionären Agenda missbraucht wird. Es sind die Strukturen, die zu ihrem Missbrauch einladen. Es sind die neofeudalen Strukturen einer sich in Preisverleihungen ergehenden Kulturfördermaschinerie, die die Weimerschen Machtgesten erst ermöglichen.