13.09.2022

Bundesregierung erhöht den Abgabesatz der Künstlersozialkasse

Als ob die Konzert- und Tourneeveranstalter:innen nicht bereits genug Probleme hätten:
Jetzt hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Abgabesatz der Künstlersozialkasse (KSK) zum 1.1.2023 von bisher 4,2 auf 5,0 Prozent steigt. Also eine Erhöhung um mehr als 19 Prozent!
Zur Erklärung: Die „Verwerter“ von Kunstwerken, in diesem Fall also die Konzertveranstalter, müssen einen Prozentsatz der Entgeltzahlungen an selbständige Künstler (in dem Fall also der Gage) an die KSK abführen. Seit 2018 lag der Abgabesatz stabil bei 4,2%.
Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse wurde von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 von ursprünglich 25 Prozent auf 20 Prozent abgesenkt. Dadurch stieg der Abgabesatz der KSK im Bereich Musik von ursprünglich 1,6 Prozent im Jahr 1998 auf 5,8 Prozent im Jahr 2005 – eine Steigerung um 362 Prozent. Diese rot-grüne Steigerung ist bis heute nicht zurückgenommen worden, sodass sich der Abgabesatz in den letzten zehn Jahren zwischen 4,1 und 5,2 Prozent eingepegelt hat.
Wenn die aktuelle Bundesregierung ihren Sonntagsreden von der sozialen Unterstützung der Künstler:innen und der Musiker:innen Taten folgen lassen wollte, würde sie den Bundeszuschuss zur KSK wieder auf 25 Prozent anheben, sodass die Abgabesätze der Konzertveranstalter:innen wieder auf ein verträgliches Maß reduziert werden könnten. Stattdessen greift die Bundesregierung der angeschlagenen Branche nochmal tiefer in die leeren Taschen – letztlich auch zum Nachteil der Musiker:innen, die entsprechend geringere Gagen erhalten.