21.02.2024

Ausländersteuer für Musiker:innen reformieren!

Und wo wir gerade dabei sind:
Ein weiteres Hindernis für alle ausländischen Musiker:innen und ihre deutschen Tourveranstalter ist die hierzulande extrem hohe sogenannte Ausländersteuer (also die „Beschränkte Einkommensteuer“ laut § 50a des Einkommensteuergesetzes): 15 Prozent ihrer Gagen müssen die Musiker:innen an den deutschen Fiskus abführen – mehr als in praktisch allen Nachbarstaaten, wo es entweder gar keine entsprechende Steuer gibt (wie z.B. dank Doppelbesteuerungsabkommen in den Niederlanden) oder relativ hohe Freibeträge, unterhalb derer keine Ausländersteuer zu zahlen ist (wie z.B. in Belgien oder in Österreich).

In Deutschland gibt es auch eine Art „Freibetrag“, der aber sehr niedrig definiert ist und seit fünfzehn Jahren nicht mehr angepasst wurde: 250 Euro Einnahmen (wie gesagt, in dem Fall „Umsatz“, siehe oben!) pro Musiker:in und Show sind Ausländersteuer-befreit. Ab 251 Euro Einnahmen ist der gesamte Betrag (!) mit 15,825 Prozent zu besteuern (15% ESt plus darauf 5,5% SolZ). Wenn man dazu noch die mittlerweile auf 5 Prozent gestiegenen Beiträge zur Künstlersozialkasse hinzuzählt, die alle ausländischen Musiker:innen zu entrichten haben, obwohl sie von dieser Sozialversicherung gar nicht profitieren, kommt man auf mehr als ein Fünftel Abgaben, die ausländische Musiker:innen in Deutschland zu leisten haben. Eindeutig eine wesentliche Behinderung des kulturellen Austauschs, der gerade kleinere und mittlere Bands betrifft. Und natürlich im Vergleich zu Nachbarländern ein Standortnachteil für Veranstalter, die ausländische Bands ins Land holen.
 
Wenn es schon keine Anpassung an die entsprechende Förderung des Kulturaustauschs in Nachbarländern gibt, dann sollte wenigstens der Freibetrag pro Musiker:in endlich an die wirtschaftlichen Realitäten angepasst werden. Der Deutsche Kulturrat hat bereits im November 2022 gefordert, die sogenannte „Milderungsregel“ (ich nenne sie oben „Freibetrag“) „von 250 Euro (Bruttovergütungsvereinbarung) pro Person pro Auftritt auf 500 Euro anzuheben“. Damit werde „das Ziel einer fairen Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern“ verfolgt.
 
Wann wird sich die Ampel, wann werden sich die Parteien und Fraktionen endlich dieser langfristigen Verbesserungen annehmen? Freibetrag von 500 Euro pro Person und Auftritt sowie Abschaffung des SolZ für ausländische Musiker:innen jetzt!