07.03.2026

Aktivrentengesetz: Keine Steuervorteile für Selbständige!

Und das gilt ebenso für Musiker:innen, Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen.
Jüngstes Beispiel: Das sogenannte Aktivrentengesetz, das CDU, CSU und SPD im Bundestag beschlossen haben.
Dieses Gesetz fördert Erwerbstätigkeit im Rentenalter durch steuerliche Anreize. Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (also aktuell 67 Jahre) weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen.
 
Dies gilt also wohlgemerkt für Angestellte und Arbeiter:innen, also Arbeitskräfte, die von Industrie und Handel so dringend benötigt werden. Selbständige werden ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen, sie erhalten keinerlei Steuervergünstigungen.
Nicht einmal die in der Künstlersozialkasse pflichtversicherten selbständigen Künstler:innen, Publizist:innen oder Lehrer:innen können von der Regelung Gebrauch machen, ganz zu schweigen von den Hunderttausenden selbständigen Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen, die nicht in der KSK versichert sind.
 
In der Coronära bekamen die Kultur-Selbständigen viele warme Worte zu hören.
In der Realität des Jahres 2026 sind sie wieder das, was sie letztlich immer waren: Kultur-Arbeiter:innen zweiter Klasse. Viele von ihnen sind aus finanziellen Gründen gezwungen, nach Rentenbeginn weiterzuarbeiten, um überhaupt über die Runden zu kommen. Aber steuerliche Vergünstigungen wie die Aktivrente bleiben ihnen verschlossen. Ein skandalöser Zustand.