19.06.2016

Jauch, fiktives Copyright und Menschenrechts-Gerichtshof

Neues aus der Potsdamer Jauchengrube.

Der Brandenburger Junker Jauch, mehrfacher Luxusimmobilienbesitzer in Potsdam, hat versucht, ein Gutsherren-Sonderrecht zu erstreiten: Er wollte es zusammen mit seiner Ehefrau den Medien verunmöglichen, mit Fotos über seine Hochzeit zu berichten. Die Zeitschrift „Bunte“ hatte einen Artikel über diese Hochzeit veröffentlicht, die mit mehreren Fotos illustriert war. Daraufhin war das Ehepaar Jauch vor Gericht gezogen und hatte auf Schadenersatz in Höhe von 75.000 Euro für Frau Sihler-Jauch und weiteren Schadenersatz für Herrn Jauch geklagt. Zusätzlich machte Frau Sihler-Jauch ein „fiktives Copyright“ in Höhe von, ähem, 250.000 Euro geltend. Ein fiktives Urheberrecht an sich selbst sozusagen? Für 250.000 Euro?!?
Die bisherigen Gerichtsinstanzen verwehrten Günther Jauch jeglichen Schadenersatz, sprachen seiner Frau jedoch einen solchen in Höhe von 25.000 Euro zu. Die Forderung nach einem fiktiven Urheberrecht wies das Gericht ab. Dieses Urteil wurde im Oktober 2008 vom Hamburger Appellationsgericht einkassiert. Günther Jauch mußte sich von diesem Gericht erklären lassen, er sei ein „bekannter und einflußreicher Fernsehmoderator“, daher sei „das Interesse der Öffentlichkeit an seiner Hochzeit legitim gewesen“ („Tagesspiegel“). Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde des Ehepaars Jauch gegen diese Entscheidungen erst gar nicht an.

Was aber tat der Potsdamer Junker? Er brachte den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Jauchs machten vor dem EGMR geltend, „die deutschen Gerichte hätten ihr Recht auf Privatsphäre nicht ausreichend geschützt“ („FAZ“). Doch auch die Straßburger Richter sahen in der Berichterstattung keine Rechtsverletzung, und die Jauchs bezogen eine krachende Niederlage vor Gericht.Enttäuschend für Herrn Jauch: Er ist auch nur ein Mensch wie jeder andere.
Was aber geht in den Köpfen von Menschen vor, in solch einer Angelegenheit den obersten europäischen Menschenrechts-Gerichtshof anzurufen, also jahrelang bundesdeutsche und europäische Gerichtshöfe mit solch einer Lappalie zu belästigen? Wie kommen Leute wie Günther Jauch dazu, zu denken, die Berichterstattung über ihre Hochzeit sei so wichtig wie zum Beispiel das Folterverbot, Diskriminierungen von Arbeitnehmer*innen oder die Abschiebung von sogenannten „Bootsflüchtlingen“, um nur einige der ansonsten in Straßburg verhandelten Verfahren zu nennen?