12.06.2016

Lärmschutz für Kultur, aber nicht für Fußball

Versuchen Sie mal,
als Konzertveranstalter in einer bundesdeutschen Großstadt eine Genehmigung für
ein Open-Air-Konzert nach 22.00 Uhr zu bekommen – praktisch aussichtslos! Da
können sich die Städte noch so sehr als modern oder gar als „Weltstadt“ (haben
wir so etwas in D?!?) inszenieren, um 22.00 Uhr, wenn es also dämmert und man
bei einem Konzert mit der Lichtshow beginnen könnte, herrscht deutscher
Lärmschutz: 55 Dezibel, mehr nicht! Keine Ausnahmen, praktisch nie. Deutsche
Open Air-Konzerte haben um zehn Uhr abends zuende zu sein.

Ausnahmslos.
Moment mal, es gibt doch eine Ausnahme: Für die Zeit der
Fußball-Europameisterschaft hat der Bundesrat den Lärmschutz außer Kraft
gesetzt und laut „Berliner Zeitung“ eine Verordnung beschlossen, die es Städten
und Gemeinden ermöglicht, öffentliche Fußballübertragungen (das sogenannte
„public viewing“, im englischen eigentlich das Wort für eine öffentliche
Leichenschau) auch in den Nachtstunden zu genehmigen, also auch nach 22 Uhr.
Die sonstigen Lärmschutzregelungen sind für König Fußball außer Kraft gesetzt.Konzerte werden Sie allerdings auch weiterhin nach
22 Uhr nicht sehen und hören können. Kultur ist den deutschen Politiker*innen
bekanntlich eben nicht so wichtig...