04.10.2015

Investitionsschutzregeln

Wie die Investitionsschutzregelungen zwischen den USA und der EU
ablaufen sollen, zeigt das Beispiel immenser Umweltschäden im Quellgebiet des
Amazonas durch den US-Ölkonzern Chevron. Das oberste Gericht Ecuadors hat
Chevron dafür im November 2013 zu einer Schadensersatzzahlung von 9,5 Milliarden
US-Dollar verurteilt. „Fast 30 Jahre lang
hatte der Texaco-Konzern, der 2001 von Chevron übernommen wurde, Öl im größten
Urwaldgebiet der Erde gefördert und dabei mit 30 Milliarden Litern hochgiftiger
Rückstände Boden und Gewässer verseucht“, berichtet die „Berliner Zeitung“.
„Doch anstatt zu bezahlen, berief sich
Chevron auf ein 1997 zwischen den USA und Ecuador unterzeichnetes
Freihandelsabkommen und auf die darin enthaltenen Investitionsschutzregelungen“
(die den Regelungen, wie sie in CETA und TTIP geplant sind, entsprechen). Auf
deren Basis verklagte der US-Konzern Chevron den südamerikanischen Staat und
erhielt recht: Chevron schuldet Ecuador und den Menschen im Quellgebiet des
Amazonas bis heute jeden Ausgleich, jegliche Regulierung der immensen
Umweltschäden, die der Konzern dort verursacht hat, stattdessen wurde Ecuador „von einem Schiedsgericht zur Zahlung von 77
Millionen Dollar an Chevron verurteilt“.Unglaublich? Aber wahr! Vereinbarungen wie TTIP oder CETA ermöglichen
den multinationalen Konzernen Klagen gegen Staaten, wenn sie ihre Investitionen
durch staatliches Handeln beeinträchtigt sehen – Investitionsschutz schlägt
Menschenrecht.Die „Berliner Zeitung“ berichtet weiter, daß „die Zahl solcher Auseinandersetzungen, die meist von hochbezahlten
Wirtschaftsanwälten vor nicht-staatlichen Schiedsgerichten“, die fernab der
bestehenden Justiz und im Geheimen agieren, „ausgetragen
werden, weltweit ansteigt.“ Und laut einer Untersuchung der US-Verbraucherorganisation
Public Citizen können auch heute schon, ohne Unterzeichnung des TTIP-Abkommens,
82 Prozent der 51.495 US-Unternehmen, die in der EU tätig sind, das
europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA zum Zweck des
„Investitionsschutzes“ nutzen, weil diese US-Firmen nämlich über Tochterfirmen
in Kanada verfügen. Und CETA ist laut Gabriel „ausverhandelt“, wie er im
November 2014 vor dem Bundestag bekannte...

Der amerikanische Wirtschafts-Nobelpreisträger Joseph E. Stiglitz
erklärt, daß bei TTIP „die Regelungen zum
Schutz geistigen Eigentums, die vereinbart werden, eigentlich eine
Einschränkung des freien Handels sind.“ Und er stellt fest, daß die
TTIP-Regelungen menschenfeindlich sind, und nennt ein Beispiel: „Nehmen Sie Asbest: Als vor Jahrzehnten
festgestellt wurde, daß das giftig ist, mußten die Hersteller Entschädigung
zahlen. Nach TTIP-Logik müßte die Regierung dem Hersteller eine Entschädigung
dafür zahlen, daß er nicht weiter Menschen vergiften darf.“
(„Tagesspiegel“)