03.02.2015

Folter in der Schweiz

Ich wage mich ja am Donnerstag wieder einmal in die Schweiz, zu einem
Vortrag mit dem „Geschäft mit der Musik“ beim OOAM-Festival in Baden. Aber mal
ehrlich, ganz wohl ist mir dabei nicht. Die Schweiz hat nämlich, wie ich
unlängst las, die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen zwar
ratifiziert, aber bis heute nicht umgesetzt. Weder Folter noch die Mißhandlung
von Gefangenen sind in der Schweiz ein Straftatbestand. Und in den Kantonen
Zürich, St. Gallen und Appenzell Innerrhoden genießen Beamte sogar die
„relative Immunität“. Bei Mißhandlungen im Polizeigewahrsam prüft kein Gericht,
sondern eine nicht richterliche Stelle, ob aus Opportunitätsgründen die
Immunität der fehlbaren Polizeibeamten aufgehoben werden soll – den Polizeibeamten
wird bei Verstößen gegen das Folterverbot und Mißhandlungen der Gefangenen so
gut wie immer die Immunität gewährt.Huiuiui. Ich werde also vorsichtig sein müssen, was ich öffentlich
sage...(zitiert nach „Berliner Zeitung“)