15.10.2014

TTIP

Gegen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
zu sein, ist mittlerweile fast schon ein Allgemeinplatz geworden, unter dessen
Banner man es sich auch mit der bürgerlichen Presse oder den
Montagsdemonstranten gemütlich machen kann. Und natürlich ist der TTIP ein
elender und ekelhafter Versuch, „wieder
nennenswertes Wachstum zu generieren, indem man die Politik, die zur Krise
geführt hat, in noch extremerer Form weiterführt“ (Jörn Schulz), und zwar,
wie das im Spätkapitalismus eben üblich ist, mit definitiv undemokratischen
Mitteln. Daß hiesige Kulturschaffende in dieser Angelegenheit entlarvend
systemtreu argumentieren (also gewissermaßen: „wir müssen das bestehende
deutsche respektive europäische System unbedingt erhalten!“ Wirklich? weil es
so toll ist? weil wir uns nichts Besseres mehr vorstellen können?), ist
signifikant und eigentlich nicht weiter erwähnenswert.

Interessant ist da
schon eher, was der Professor für Öffentliches recht und Völkerrecht, Markus
Krajewski, dieser Tage in der „taz“ zu diesem Thema zu erzählen hatte.
Demzufolge nämlich hat ausgerechnet Deutschland den strengen Investorenschutz,
ein Kernstück des geplanten TTIP-Abkommens, 1959 selbst erfunden: „1959 schloss die Bundesregierung erstmals
ein solches Abkommen mit Pakistan. Inzwischen gibt es 130 dieser Verträge mit
anderen Staaten - so viele wie sonst nirgendwo. Nach dem Zweiten Weltkrieg
hatte Deutschland keine militärischen Möglichkeiten, wollte als Handels- und
Exportmacht aber trotzdem seine Wirtschaftsinteressen schützen. Deswegen wählte
man den Weg, dass deutsche Unternehmen das Recht bekamen, vor speziellen Schiedsgerichten
zu klagen, wenn beispielsweise ihr Eigentum in einem Entwicklungsland enteignet
wird und die dortige Justiz nicht verlässlich ist.“
Die schärfsten Kritiker der Elche... na, Sie wissen schon.Und es gilt also wie immer: wenn man etwas, das man für grundfalsch
hält, nicht haben will, dann darf man nicht an paar Symptomen herumdoktorn,
sondern muß es grundsätzlich regeln. Wer nicht möchte, daß US-Konzerne vor
Schiedsgerichten unter Ausschluß der Öffentlichkeit ihre
Schadensersatzmaßnahmen durchsetzen können, wie es das TTIP vorsieht, der
sollte auch gegen die 130 Verträge protestieren, die die Bundesrepublik
Deutschland mit dem nämlichen Inhalt anderen Staaten gegenüber durchgesetzt
hat.