21.09.2014

Wahlbeteiligung, Quorum, Nichtwähler - ein Vorschlag zur Güte

Die Wahlbeteiligung bei den jüngsten Landtagswahlen: Sachsen 49,2%.
Thüringen 52,7%. Brandenburg 47,9%. Man fragt sich, ob so etwas noch Gültigkeit
haben sollte – bei jedem Bürgerbegehren muß es ein Mindestquorum von
abgegebenen Stimmen geben, warum gilt das nicht bei Landtagswahlen? Sagen wir
fünfzig Prozent? Wenn nicht einmal die Hälfte der Wahlberechtigten nicht mehr bereit
ist, überhaupt ihre Stimme abzugeben, dann stimmt doch wohl etwas nicht mit der
Narration von der Demokratie.Der Bundeswahlleiter stellte sich nun hinter den Vorschlag der
SPD-Generalsekretärin, Wahlen sollten an mehreren Tagen der Woche stattfinden,
und Wahllokale sollten auch in Einkaufszentren eingerichtet werden. Soll es
dann für diejenigen, die dann wählen gehen, auch Rabattmarken an der
Supermarktkasse geben?Niedlich, wie hier die WählerInnen wieder einmal nicht ernst genommen
werden – als ob man den WählerInnen nur Bonuspunkte im Supermarkt versprechen
müsse...Vielleicht würde ein besseres politisches Programm helfen? Die Leute
sind es in der Postdemokratie einfach leid, nur zwischen sich angleichenden
politischen Programmen auswählen zu müssen, also eben keine Wahl zu haben, und sie sind es leid, immer nur das kleinere
Übel oder eine Protestpartei wählen zu sollen. Und von den Marginalisierten,
für die man ständig verschärfte Hartz-IV-Gesetze als moderne Arbeitshäuser
errichtet hat, kann man nicht ernsthaft erwarten, daß sie bereitwillig wählen
gehen, um sich erneut denen zu unterwerfen, die für die neoliberalen Gesetze
zuständig sind.Aber wie wäre es denn, wenn man begönne, die Nichtwähler als politisch
handelnde Subjekte ernst zu nehmen? Wenn man also die Sitze in den Parlamenten
im Verhältnis zu den nicht abgegebenen Stimmen unbesetzt ließe und damit dokumentierte,
daß das Wahlvolk mit den Politikern nicht einverstanden ist? Klar, in Sachsen
oder Thüringen würde die SPD dann hart an der 5%-Klausel entlangschrammen, und
die so stolze Wahlsiegerin CDU käme in Thüringen auch nur auf etwa 17 und selbst
in Sachsen nicht einmal mehr auf 20 Prozent. Das ist nämlich die eigentliche
Realität – diejenigen, die da so tun, als ob sie 39% oder 28% oder 12% der
Wählerstimmen erhalten hätten, haben zwar aufgrund des derzeitigen Wahlgesetzes
einen entsprechenden Anteil der Sitze in den Parlamenten, aber eben in Sachsen
oder Thüringen nicht einmal die Hälfte der entsprechenden Wählerstimmen – alles
andere ist eine Mogelpackung.