E-Books dürfen nicht weiter verkauft werden
Ein deutsches Gericht hat gesprochen, und was konnte man anderes
erwarten, als daß, hugh!, eine Nutzer-feindliche, die digitale Realität des 21.
Jahrhunderts außer Acht lassende Entscheidung herauskommen würde:Anbieter von E-Books und Hörbuch-Downloads dürfen den Weiterverkauf
ihrer Dateien untersagen – damit ist höchstrichterlich entschieden, daß für
Deutschland und für diese digitalen Inhalte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
zum Handel mit gebrauchter Software nicht
gilt, sondern die Richtlinie zum Urheberrecht der Europäischen Union.Für die Käufer von E-Books bedeutet dies:
Sie dürfen
hierzulande weiterhin drastisch überteuerte Preise für E-Books bezahlen
(wozu nicht zuletzt der erhöhte Mehrwertsteuersatz von 19% für E-Books im
Gegensatz zu 7% für gedruckte Bücher beiträgt – förderungswürdiges
„Kulturgut“ ist für die deutsche Politik eben nicht der Inhalt eines
Buches, sondern einzig seine Drucklegung...).Sie sind
weiterhin den kleingedruckten Geschäftsbedingungen der E-Book-Händler
unterworfen, die in der Regel wie z.B. Amazon festlegen, daß die Käufer
ihre E-Books nur ausleihen, nicht kaufen, weswegen die Händler die E-Books
auch löschen, wenn die Geschäftsbeziehungen mit den Online-Händlern
beendet werden...Die Daten,
die die LeserInnen von E-Books beim Lesen ihrer Bücher anhäufen, werden
weiterhin von den E-Book-Konzernen unter kompletter Mißachtung des
Datenschutzes ausgelesen und weiter verwertet, ohne daß die LeserInnen an
irgendeiner Stelle widersprechen könnten.Aber weiterverkaufen
dürfen E-Book-LeserInnen ihre E-Books nicht, wenn die E-Book-Konzerne das
nicht wollen. Verbraucherschutz wird nicht nur kleingeschrieben, er ist an
dieser Stelle schlicht nicht vorhanden. Da kann die Bundesregierung noch
so sehr von einer digitalen Agenda plappern, an solchen Tatsachen zeigt
sich, daß dieses Land, was die digitale Realität angeht, immer noch in der
Steinzeit lebt.
Der Lobbyistenverband der deutschen Verlage und des Buchhandels, der
„Börsenverein des Deutschen Buchhandels“, begrüßte diese Entscheidung als
„wichtiges und positives Signal“, und schob die eigenwillige Begründung
hinterher, schließlich würde der „Primärmarkt zusammenbrechen“, wenn sich ein
„Gebrauchtmarkt“ für E-Books und Hörbücher etablieren würde. Ganz so, wie ja
bisher schon der Primärmarkt des Buchhandels zusammengebrochen ist, seitdem die
im guten alten Gutenberg-Stil gedruckten Bücher in Antiquariaten gehandelt
werden, wie wir alle wissen.