21.01.2014

Gewissensentscheidung Sterbehilfe

Ist Ihnen das auch aufgefallen, wie verschämt die Politiker der
Koalition beim Thema Sterbehilfe sich plötzlich auf die Gewissensfreiheit der
Abgeordneten berufen?„Das Thema
ist bedrängend, weil es existentielle Fragen berührt. Jeder Abgeordnete wird hier
dem eigenen Gewissen folgen“, sagte Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU)
laut „FAZ“. Beachten Sie besonders das „hier“, das die Gewissensentscheidung
der Abgeordneten, die ja laut Grundgesetz selbstverständlich ist und immer und grundsätzlich gilt, als
Ausnahme darstellt – jeder Abgeordnete wird hier, also dieses eine Mal, ausnahmsweise, seinem Gewissen folgen.Aber so ist das in unserer sogenannten Demokratie –
natürlich folgen tatsächlich die Abgeordneten längst nicht mehr ihrem Gewissen,
sondern der Fraktionsdisziplin – während das Grundgesetz festlegt, daß die
Parteien an der Willensbildung des Volkes mitwirken, ist die Realität längst
die, daß die Parteien bestimmen, was das Volk denkt und was die Abgeordneten
abzustimmen haben – Gewissen hin, Gewissen her, Gewissen ist ein Zottelbär.