08.02.2013

Tatort und ARD-Markenrechte

Aber die ARD hat ja auch grad andere Sorgen. Das Staatsfernsehen muß
sein „Markenrecht“ mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. Denn
unter dem Titel „Ermittlungen in Sachen TATORT“ hat ein Berliner Verlag bislang
zwei kleine Bücher herausgebracht, die einzelne Aspekte der Krimireihe näher
beleuchten, etwa deren konservatives Weltbild, sobald es um die
Sittengeschichte und um sexuelle „Abweichungen“ geht, oder, wie Matthias Dell
im aktuellen Band „Herrlich inkorrekt“, wie sich die Münsteraner Tatorte
zwanghaft an der „political correctness“ abarbeiten.

Wie Stefan Niggemeier auf seinem Blog berichtet, verstößt der Verlag
nach Ansicht der ARD mit dem Wort „Tatort“ im Reihentitel gegen das Markenrecht
der ARD. Über eine Anwaltskanzlei hat die ARD den Verlag aufgefordert, den
Titel in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Der ARD stünden „Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüche“ zu.

Glauben Sie nicht? Ist aber wahr.

Sie werden verstehen, daß ich jetzt ein bißchen Angst habe, den Titel
mit den sechs Buchstaben an dieser Stelle in Blog oder Newsletter weiter zu
verwenden, denn schwupps wird man von den ARD-Rechtsanwälten abgemahnt, das
geht ganz schnell. Lassen Sie uns also alle künftig nicht mehr von ...
sprechen, wenn wir den Sonntagabend-Krimi der ARD meinen, sondern eben von
„jener bekannten Sonntagabend-Krimireihe der ARD, deren markenrechtlich
geschützten Titel zu nennen uns an dieser Stelle zu riskant erscheint“, wie es
auch der Verlag Bertz + Fischer vorschlägt.

Da hilft nur noch: abschalten!