Heino singt deutsch - verboten!
Aus der Willy Brandt-Gedächtnis-Reihe „es wächst zusammen, was zusammen
gehört“ Folge 2: Heino (ja, der...) singt Rammstein (ja, die). Und Oomph! Und
Fanta 4! Und Sportfreunde Stiller!
Laut „Berliner Zeitung“ hat die Blödzeitung behauptet, „kein großes Plattenlabel hätte sich an eine
Veröffentlichung rangetraut“. Das Album ist allerdings bei Sony erschienen,
nicht gerade die Indieklitsche von um die Ecke, sondern eher eines der drei
größten Labels weltweit. Ebenfalls in der Blödzeitung barmt Heino: „Ich lasse mir von niemandem das Singen
verbieten“, und wenn mich mein Spotify nicht täuscht, steht quer über dem
Albumcover „Das verbotene Album“ – verboten? Es steht in allen Geschäften, ist
bei Spotify und iTunes erhältlich und laut „Musikwoche“ auf Platz 1 der Trendcharts.
Nicht grade das, was einer „Bückware“ passieren würde, oder? Eine neue Variante
also des „wird man doch noch sagen dürfen“-Deutschen. Unser Mitleid hält sich
in Grenzen. In denen von 1949.
Was aber das eigentliche Phänomen ist: daß diese Musik all der Bands,
die hierzulande in vielen Schubladen von Punk bis Pop abgelegt wird, die aber
letztlich einfach nur volkstümliche Schlagermusik ist und sich vom
volkstümlichen Schlagerpop der sagen wir Zillertaler Schürzenjäger ungefähr so
sehr unterscheidet wie ein eineiiger Zwilling vom anderen – daß sich also all
diese Musik der Rammsteins und Sportfreunde Stillers und Ärzte und Oomphs und
wie sie alle heißen dieses Landes ohne Verluste auch von einem Mann wie Heino
singen lassen, das ist doch irgendwie bemerkenswert, nicht? Und spricht im
Grunde eher gegen die Qualität dieser Musik, würde ich sagen. Der
„taz“-Kritiker raunt gar von „einem wirklich schönen Stück Volksmusik“, daß da
herausgekommen sei. So ist das wohl.
Und es ist eben umgekehrt ein unbedingtes Qualitätsmerkmal
nichtdeutscher „Volksmusik“, daß ein Heino die Musik sagen wir eines Kendrick
Lamar oder eines A$AP Rocky oder eines David Thomas niemals wird nachsingen
können, nicht wahr?