30.12.2012

Steinbrück der Bankenfreund

Der selbsternannte Bankenkritiker Steinbrück, auch SPD-Kanzlerkandidat,
entpuppt sich immer mehr als Radieschen, außen rot, innen... nun ja. Das von
Steinbrück geführte Bundesfinanzministerium hat jedenfalls, wie gerade bekannt
wurde, über 1,8 Millionen Euro Berater-Honorar an die Anwaltskanzlei
Freshfields Bruckhaus Deringer gezahlt. Die Kanzlei hat, wie es verschämt in
der „SZ“ heißt, seinerzeit „an dem Gesetz
zur Bankenrettung mitgewirkt“.

Lieschen Müller würde nun das Finanzministerium respektive den großen
Bankenkritiker Steinbrück vielleicht fragen wollen, ob die hauseigenen Juristen
nicht in der Lage waren, selbst die Gesetze zur Bankenrettung zu formulieren.
Aber das ist wahrscheinlich die falsche Frage, ts ts, natürlich kam es
Steinbrück und seinem Ministerium ganz genau darauf an: daß die
Bankenlobbyisten auch die Gesetze zur Bankenrettung selbst formulieren durften.
Die können das sicher auch viel besser und wissen genauer, was da drinstehen
muß, damit es den Banken auch wirklich hilft.

Ach ja: als der heldenhafte Bankenkritiker Steinbrück dann 2011 nicht
mehr Finanzminister, sondern nur noch einfacher SPD-Bundestagsabgeordneter war,
hielt er bei der nämlichen Anwaltskanzlei einen Vortrag und bekam dafür 15.000
Euro Honorar. So läuft das.

Wenn sich bei der EsPeDe irgendjemand über die aktuellen Umfragewerte
wundern sollte, darf er oder sie mich gerne anrufen, für ein Honorar in
ähnlicher Größenordnung würde ich sogar den Sozialdemokraten mal zwei Stunden
lang die Welt erklären.