Überwachungsstaat
Die Bundesregierung, die nicht einmal die
wichtigsten Dinge des digitalen Alltags endlich verbraucherfreundlich
gesetzgeberisch regelt, macht sich im Gegensatz daran, dieses Land in einen
Polizei- und Spitzelstaat umzuwandeln: Soeben hat die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf verabschiedet, der einen fundamentalen Eingriff ins
Fernmelderecht und einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat
darstellt.
Wie „heise online“ berichtet, sollen
Internetprovider zukünftig auch dynamische IP-Adressen zuordnen und dazu verpflichtet
werden, diese auf schlichte Nachfrage von Behörden – also ohne Richtervorbehalt
oder zumindest staatsanwaltliche Anordnung, wie es das Fernmeldegesetz bisher
vorschreibt – auszuhändigen.
Stefan Krempl schreibt dazu bei „heise online“: „Im heise online vorliegenden Entwurf wird
betont, daß die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter
gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte
Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder
in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen.“ Im Klartext: Behörden
können zukünftig auf alle durch Paßwörter gesicherte Informationen
zurückgreifen, sei es auf private Mailboxen oder Email-Konten, sei es auf
sämtliche z.B. in der Cloud gespeicherten Informationen.
Weiter Stefan Krempl: „Telecom-Anbieter müssen die erwünschten Daten "unverzüglich und
vollständig übermitteln". Über derlei Maßnahmen haben sie gegenüber ihren
Kunden sowie Dritten Stillschweigen zu wahren. Provider, die über 100.000
Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem "eine
gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Dabei sei dafür
Sorge zu tragen, daß jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche
Fachkraft formal geprüft werde.“ Im Klartext: Wir werden zum gläsernen
Bürger. Und wir sollen nichts davon mitbekommen, wenn die Behörden uns
jederzeit durchleuchten.
Weiter Krempl bei „heise online“: „Zudem soll in die Strafprozeßordnung ein
Paragraph 100 j neu eingefügt werden. Demnach wäre Auskunft zu erteilen,
soweit dies für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des
Aufenthaltsorts eines Beschuldigten erforderlich ist. Darüber hinaus sollen die
einschlägigen Gesetze für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, den
Zollfahndungsdienst, den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den
Militärischen Abschirmdienst angepaßt werden, da Mitarbeiter all dieser
Behörden als Auskunftsberechtigte vorgesehen sind.“ Im Klartext: Die
Aushöhlung des Fernmeldegesetzes und die Aushöhlung der Grundrechte der Bürger
soll umfassend und jederzeit geschehen. Alle Bundesbehörden und Geheimdienste
sollen jederzeit alle BürgerInnen umfassend überwachen dürfen, ohne daß wir das
merken bzw. überhaupt noch, wie nach der jetzigen Gesetzeslage, darüber
wenigstens nachträglich informiert werden.
„In
Providerkreisen wird der Vorstoß dagegen als problematisch eingestuft.
Angesichts der Tatsache, daß ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erfolge,
seien nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen enthalten, warnen
Branchenvertreter. So sei einerseits die Zahl der abfragenden Stellen nicht
überschaubar, anderseits gebe es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. So
könne nach Landesrecht eine Vielzahl weiterer Behörden Auskünfte verlangen, um
bei Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche
Sicherheit tätig zu werden. Sonst übliche Schutzvorkehrungen wie ein
Richtervorbehalt oder zumindest eine staatsanwaltliche Anordnung seien nicht
vorgesehen.“ (Stefan Krempl)
Im Klartext: Der Stasi-Überwachungsstaat der DDR
war ein Kindergeburtstag gegen das, was die Bundesregierung hierzulande plant.
Das „Gute“ daran ist: Wir wissen jetzt immerhin,
was die Regierung wirklich vorhat, und was diese Bundesregierung tatsächlich
von den im Grundgesetz festgehaltenen Grundrechten hält. Und wo Unrecht Recht
wird, ist Widerstand bekanntlich Pflicht!