31.08.2012

Ergo, Handelsblatt, Urheberrecht

Urheberrecht at it’s best:

Das „Handelsblatt“, das über die Berichte der
Konzernrevision der „Ergo“-Versicherungsgruppe berichtet hatte, in denen die Stimulierung
von freien Handelsvertretern mittels käuflichem Sex beschrieben wurde, wurde
von den Anwälten des Versicherungskonzerns nun aufgefordert, die Verbreitung
dieser Berichte der „Ergo“-Konzernrevision zu unterlassen. Hatte „Ergo“-Vorstandschef
Oletzky jüngst angesichts der „Budapest-Affäre“ noch „Offenheit und Transparenz“
angekündigt, macht er nun nach den neuerlichen Veröffentlichungen der Wirtschaftszeitung
einen Rückzieher.

Pikant ist die Begründung der „Ergo“-Anwälte: Das „Handelsblatt“
verletze durch die Veröffentlichung der Berichte der Konzernrevision die „Urheberrechte
der Versicherung“. Hübsch an der drollig-verquasten Argumentation ist, daß es
mit dem „Handelsblatt“ eine Zeitung trifft, die massiv für das bestehende
Urheberrecht eintritt.

Ergo, Handelsblatt: Ham wa wieda was gelernt...