09.03.2018

Schlechte Zeiten für CTS Eventim... Neues vom Ticketing- und Konzertgeschäft

Schlechte Zeiten für den deutschen Ticket-Monopolisten und drittgrößten Konzertveranstalter der Welt, CTS Eventim:

Ende November untersagt das Bundesartellamt CTS Eventim den geplanten Erwerb der Mehrheit der Anteile an den Gesellschaften von Four Artist (u.a. Die Fantastischen Vier, Clueso, Marteria, David Guetta, Andreas Bourani).

Wenig später wurde bekannt, daß das Bundeskartellamt CTS Eventim die Verwendung von Exklusivvereinbarungen untersagt hat, die das Ticketing-Unternehmen mit Veranstaltern aus dem Bereich Live Entertainment sowie mit Vorverkaufsstellen geschlossen hat. Das Bundeskartellamt sieht in diesen Vereinbarungen „einen kartellrechtlich verbotenen Mißbrauch von Marktmacht“ und hat CTS Eventim aufgefordert, „die Verträge innerhalb von vier Monaten anzupassen.“

Noch einmal ein paar Tage später hat das Oberlandesgericht Wien das vom Handelsgericht Wien im Augsut 2017 erlassene Urteil gegen den von CTS Eventim Austria betriebenen Kartenanbieter Ö-Ticket bestätigt, bei dem es um unzulässige Zusatzgebühren für verschiedene Zahlungsarten ging. Das Gericht hat sämtliche Zusatzgebühren wie „Print at home“ (die CTS Eventim-Tochter verlangt von den Kunden € 2,50, wenn sie sich ihre Tickets auf ihrem eigenen Drucker selbst ausdrucken) oder bei Hinterlegung an der Abendkasse (Ö-Ticket verlangt dafür € 2,90) verboten. Das Zusatzentgelt werde als Regelfall und nicht als Ausnahme verrechnet, die Kartenkäufer könnten keine Tickets ohne Zusatzkosten erwerben. Wäre schön, wenn hiesige Gerichte ähnlich (und ähnlich schnell!) gegen den Ticketwucher mit Zusatzgebühren, wie sie von CTS Eventim und fast allen anderen Ticketinganbietern verlangt werden, einschreiten würden. Denn immer noch und immer häufiger und immer drastischer wird den Konzertfans von den Ticketing-Monopolisten hierzulande das Fell über die Ohren gezogen.

Auch in der Schweiz geriet eine Tochtergesellschaft von CTS Eventim im Dezember massiv unter Druck: Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hält die Kooperation des Hallenstadions Zürich mit Ticketcorner, dem Schweizer Ticketing-Monopolisten, für mißbräuchlich und bezeichnete die Absprachen der Geschäftspartner als „unzulässig“. Ticketcorner, an der CTS Eventim und der Schweizer Medienriese Ringier AG mit jeweils 50% beteiligt sind, hatte mit dem Hallenstadion vereinbart, daß mindestens 50 Prozent aller Tickets für Veranstaltungen exklusiv durch Ticketcorner vertrieben werden müssen, was sich faktisch „wie eine Verpflichtung zur vollständigen Übertragung des Ticketings“ an den Konzern auswirkt, „weil die Organisatoren nicht unterschiedliche Firmen mit dem Vertrieb von Tickets für eine Veranstaltung betrauen wollen“ (NZZ).

Übrigens: Klaus-Peter Schulenberg, der CTS Eventim 1996 gegründet hat, gehört zu den reichsten Deutschen: Das Wirtschaftsmagazin „Bilanz“ führt Schulenberg im September 2017 mit einem Vermögen von 2,10 Milliarden Euro auf Platz 76 der reichsten Bundesbürger (knapp vor den Familien Kärcher, Sixt, Stoschek).
Das Skalpieren der Konzertfans („to skalp the fans“) mit allen Mitteln, ganz offensichtlich auch mit nicht gesetzkonformen, zahlt sich eben aus...